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Hinweisgeberschutzgesetz

Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Wir möchten an dieser Stelle über das Hinweisgeberschutzgesetz informieren, das seit dem 2. Juli 2023 in Deutschland in Kraft ist. Dieses Gesetz wurde eingeführt, um Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber zu schützen, die auf mögliche Gesetzesverstöße oder Missstände in Unternehmen hinweisen.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz dient dem Schutz von Personen, die in gutem Glauben Verstöße gegen Gesetze oder Vorschriften in einem Unternehmen melden. Es legt fest, dass Hinweisgeber vor Benachteiligungen und Repressalien geschützt sind. Das Gesetz bietet einen rechtlichen Rahmen, um sicherzustellen, dass Hinweisgeber ihre Bedenken ohne Angst vor beruflichen Konsequenzen äußern können.

Wer kann ein Hinweisgeber sein?

Ein Hinweisgeber kann jede Person sein, die bei uns im Unternehmen tätig ist, natürlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch Lieferanten, Kunden und andere Personen, die mit dem Unternehmen in Verbindung stehen.

Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber:

Das Gesetz schützt Hinweisgeber vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz, einschließlich Kündigungen, Versetzungen oder Diskriminierungen. Es sieht auch vor, dass Unternehmen angemessene Maßnahmen ergreifen müssen, um die Identität von Hinweisgebern zu schützen.
Für MUSIK MEYER ist es besonders wichtig, Anliegen vertraulich zu behandeln und jede Meldende zu schützen!

Vertraulichkeit:

Es ist wichtig zu betonen, dass das Gesetz die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers gewährleistet, es sei denn, der Hinweisgeber stimmt ausdrücklich einer Offenlegung zu oder die Offenlegung ist gesetzlich erforderlich.

Wir ermutigen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eventuelle Bedenken hinsichtlich rechtlicher Verstöße oder Missständen intern zu melden. MUSIK MEYER nimmt solche Hinweise ernst und wird sicherstellen, dass sie angemessen und vertraulich behandelt werden.

Was kann ich melden?

Jeden Verdacht auf einen tatsächlichen oder möglichen Verstoß gegen Gesetze oder interne Vorschriften. Der Verdacht kann sich entweder gegen einzelne MUSIK MEYER Mitarbeitende richten oder im Zusammenhang mit einem MUSIK MEYER Geschäft oder einem Lieferanten von MUSIK MEYER bestehen. Bitte geben Sie nur Beschwerden oder Meldungen ab, wenn Sie von ihrer Richtigkeit überzeugt sind.

Den genauen Gesetzestext finden Sie hier: HinSchG - Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Quelle: gesetze-im-internet.de)

Wie können Hinweise gemeldet werden?

Formular zum Hinweisgeberschutzgesetz

Die Eingabemaske am Ende dieser Seite steht in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Es ist kostenfrei und rund um die Uhr zu erreichen.

Postalisch oder per Hauspost unter folgender Anschrift

MUSIK MEYER GmbH
Meldestelle Hinweisgeberschutz (Vertraulich)
Industriestraße 20
35096 Marburg

Persönlich/Telefonisch:

Darüber hinaus können Sie unsere interne Meldestelle unter der Telefonnummer 06421 -989 253 erreichen. Bei persönlicher Meldung bitten wir einen Termin vorab telefonisch zu vereinbaren.

Externe Meldestellen:

Der Bund errichtet beim Bundesamt für Justiz eine Stelle für externe Meldungen (externe Meldestelle des Bundes).

Wird jede Beschwerde geprüft?

Grundsätzlich werden alle Beschwerden und Meldungen, die uns erreicht, ernst genommen. Zunächst wird geprüft, ob der gemeldete Verstoß in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt. Die Meldestelle prüft, ob die Beschwerde oder Meldung genügend Informationen enthält, um eine weitere Sachaufklärung durchzuführen, ggfls. werden wir noch mal Kontakt aufnehmen. In jedem Falle erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung Ihre Meldung.

Was passiert mit meiner Beschwerde oder Meldung, wenn sie geprüft wurde?

Sobald die Beschwerde oder Meldung geprüft wurde, kann die Meldestelle den Vorgang an eine andere zuständige Fachabteilung im Unternehmen zur Bearbeitung und Sachaufklärung oder an eine zuständige Behörde weiterleiten. Während der Untersuchung sichtet die Meldestelle alle relevanten Dokumente, spricht mit Zeuginnen und Zeugen sowie Betroffenen und analysiert – falls notwendig – elektronische Daten.

Zu den möglichen Ergebnissen der Sachaufklärung zählen Empfehlungen zu Disziplinarmaßnahmen oder zu anderen Abhilfemaßnahmen.

Sofern es uns möglich und rechtlich erlaubt ist, werden wir Sie innerhalb von drei Monaten über ergriffene Maßnahmen informieren – auch, wenn die Sachaufklärung bis dahin noch nicht abgeschlossen sein sollte.

Kontakt Meldestelle:
Herrn Martin Linne
Tel: 06421 -989 253
E-Mail: whistleblowing@remove-this.musik-meyer.de

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Vertrauen!

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